160 € / Nacht
01. Juli bis 15. September und 15. Dezember bis 11. Januar
130 € / Nacht
Rest des Jahres
Plus jeweils 100 € Reinigungspauschale
Du kannst flexibel an- und abreisen. Den Schlüssel findet du im Schlüsselsafe, den Code dazu bekommst du kurz vor deiner Anreise.
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermietung Sommerhaus Alt Jabel
Dagmar Heppner, Strasse des Aufbaus 2, 19303 Vielank
Mit Buchung des Ferienhauses bzw. einzelner Wohnungen erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
§ 1 Vertragsabschluss
Nach Zugang der Reservierung erhält die Mieterin eine Buchungsbestätigung. Die Buchung des Ferienhauses ist verbindlich und der Mietvertrag ist geschlossen, sobald die Anzahlung bei der Vermieterin eingegangen ist. Mit der Abgabe der Reservierungsanfrage erkennt der Mieter diese AGB für den Fall des Zustandekommens des Vertrages als verbindlich an. Das Mietobjekt darf nur von der im Mietvertrag aufgeführten Personenzahl bewohnt werden. Haustiere sind nicht erlaubt. Für die vertraglichen Verpflichtungen aller im Mietvertrag aufgeführten Personen steht die Mieterin ein.
§ 2 Bezahlung
Die Mieterin leistet max 7 Tage nach Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises auf das angegebene Konto wodurch der Vertrag als abgeschlossen gilt. Der restliche Mietpreis wird 14 Tage vor der Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen weniger als 14 Tagen vor Antritt der Reise wird der gesamte Mietpreis sofort nach der Buchungsbestätigung fällig.
§ 3 Rücktritt
Ein Rücktritt ist jederzeit möglich und wird wirksam durch den Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Kosten dafür: bis 4 Wochen vor Anreise 20% des Preises. Bei Storno ab 4 Wochen vor Anreise werden 50% des Übernachtungspreises erstattet. Ab 1 Woche vor Anreise kann leider nichts erstattet werden.
Ein Rücktritt durch die Vermieterin kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn die Mieterin oder Mitreisende NachbarInnen trotz Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. Eine Rückerstattung der bereits geleisteten Mietzahlungen erfolgt in diesem Falle nicht.
§ 4 Leistungen und Haftung
Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjekts sowie die Nutzung der dazugehörigen Außenanlagen und des Inventars. Handtücher und Bettwäsche werden seitens der Vermieterin gestellt, die Kosten hierfür sind in dem Mietpreis enthalten. Ebenso im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Wasser und Strom sowie die Endreinigung, die Nutzung der PKW-Stellplätze und des Internetzugangs. Die Nutzung bereitgestellter Spiel- und Sportgeräte erfolgt auf Haftung der Mieterin. Ebenso die An- und Abreise.
Für eine Beeinflussung des Mietverhältnisses durch höhere Gewalt, Strom- und Wasserausfälle oder Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie behördlichen Anordnungen, plötzlicher Baustelle. Die Vermieterin haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen und Schäden haftet vollumfänglich die Mieterin.
§ 5 Internet
Die Mieterin kann während des Aufenthaltes den WLAN-Zugang nutzen. Sie ist verpflichtet, keine fremden Schutzrechte zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen, keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder sonstige Gesetze zu verletzen. Die Vermieterin haftet nicht für einen störungsfreien WLAN-Zugang.
§ 6 An- und Abreise
Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 15:00 Uhr - oder nach Absprache flexibel - zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Haus ab 11:00 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen - oder ebenfalls flexibel. Das Haus ist aufgeräumt zu hinterlassen. Entsprechende Reinigungsgeräte wie Staubsauger etc. sind vorhanden. Zum Ende der Mietzeit sind alle benutzten Möbel, Liegen, Geräte, Gegenstände, etc. an den Ursprungsort zurückzulegen bzw. zurückzustellen. Der Grill ist zu reinigen, alle Abfälle sind vom Mieter zu entsorgen. Der Mieter wird gebeten, sämtliches Geschirr vor Abreise zu reinigen und aus der Geschirrspülmaschine in die Schränke zurück zu räumen.
Die Schlüsselübergabe erfolgt per Schlüsseltresor. Der Ort des Tresors und der jeweilige Code werden dem Mieter vor der Anreise mitgeteilt. Die Zahlenrädchen sind nach jeder Nutzung wieder zu verstellen. Der Mieter verpflichtet sich, die Schlüssel am Abreisetag in den Tresor zurückzulegen.
§ 7 Pflichten
Die Mieterin verpflichtet sich, Wohnung, Inventar und Außenanlagen pfleglich zu behandeln. Für schuldhafte Schadensverursachung haftet die Mieterin. Beanstandungen über Zustand von Haus und Inventar werden nur innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft der Mieterin akzeptiert.
Stellt die Mieterin während ihres Aufenthaltes Mängel oder Schäden fest, muss sie diese sofort bei der Vermieterin melden, ansonsten haftet sie für diese Schäden selbst. Die Mieterin haftet auch für das Verschulden ihrer Mitreisenden. Zur Beseitigung von Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich gemeldet, erst am Ende oder nach dem Aufenthalt eingehen, sind von Schadensersatz ausgeschlossen.
Die Mieterin verpflichtet sich, alles im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um Störung zu beheben und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Rauchen ist im Haus untersagt.
Es dürfen keine Chemikalien in den Abfluss und damit die Klärgrube gelangen.
Das Ferienhaus befindet sich in einem Dorfgebiet; die öffentlichen Ruhezeiten zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr sind einzuhalten.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses - Untervermietung, Überbelegung, Verstoß gegen die in § 6 aufgestellten Verpflichtungen, Störung des Hausfriedens - kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins verbleibt bei der Vermieterin.
§ 8 Feuer
Offene Feuerstellen dürfen nur bei Windstille genutzt werden und wenn keine Waldbrandgefahr herrscht. Die Nutzung des Grills ist jederzeit möglich.
§ 9 Geltend machen von Ansprüchen
Ansprüche aus dem Mietvertrag, die nicht vor Ort erfüllt werden konnten, sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Mietende gegenüber der Vermieterin geltend zu machen, anderenfalls erlöschen sie. Die Anspruchsanmeldung muss schriftlich erfolgen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen verjähren in dem Fall sechs Monate nach Mietende. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Bedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.